Immer wieder kommt es im Brunnenweg in Kordel zu Verschmutzungen durch Hundekot. Wir weisen deshalb ausdrücklich auf die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Trier-Land hin, wonach Hundehalter*innen sowie Hundeführer*innen zur Beseitigung der Verunreinigung verpflichtet sind. Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Diese Art von Müll kann über … Verschmutzung durch Hundekot weiterlesen
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