Immer wieder kommt es im Brunnenweg in Kordel zu Verschmutzungen durch Hundekot. Wir weisen deshalb ausdrücklich auf die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Trier-Land hin, wonach Hundehalter*innen sowie Hundeführer*innen zur Beseitigung der Verunreinigung verpflichtet sind. Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Diese Art von Müll kann über die eigene Restmülltonne ordnungsgemäß entsorgt werden.
Örtliche Ordnungsbehörde
(Bildquelle: KI-generiertes Bild / ChatGPT / GPT-4 – OpenAI)